32. BtMG Änderung (02.05.2016) – Liste der (evtl.) bald in Deutschland verbotenen Drogen
Im Folgenden möchten wir euch den Vorschlag des BfArM für die 32. BtMG Änderung vorstellen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hielt am 02.05.2016 ihre 46. Sitzung zum Thema Betäubungsmittel (Dysphemismus für psychoaktive Substanzen die der Anti-Drogen-Propaganda zum Opfer fallen) ab.
Es handelt sich hier nicht um eine bereits entschiedene Liste der bald in Deutschland verbotenen Drogen, sondern lediglich um einen Vorschlag des BfArM, der noch von der Regierung beschlossen werden muss.
Meist werden nicht alle, aber viele der vom BfArM vorgeschlagenen neuen psychoaktiven Substanzen tatsächlich dem BtMG unterstellt.
- Eine aktuelle Liste aller dem BtMG unterstellten Substanzen findet sich hier!
- Den Vorschlag zur 31. BtMG Änderung findet ihr hier.
Wann genau über die Aufnahme der Stoffe ins BtMG beraten wird ist noch nicht klar.
Liste der Drogen, die mit der 32. BtMG Veränderung verboten werden sollen
Der Anlage 2 des BtMG unterstellt (und damit als nichtverschreibungsfähige, aber verkehrsfähige Betäubungsmittel eingeordnet) werden sollen folgende Substanzen:
- NE-CHMIMO
Andere Namen: JWH-018 Cyclohexylmethyl-Analog
IUPAC: [1-(Cyclohexylmethyl)-1H-indol-3-yl](naphthalen-1-yl)methanone
Alternativer IUPAC: [1-(Cyclohexylmethyl)-1H-indol-3-yl](naphthalen-1-yl)methanon (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indole / Naphthalene
- 5C-AKB-48
Andere Namen: 5Cl-AKB48, 5-Chlor-AKB48
IUPAC: N-(adamantan-1-yl)-1-(5-chloropentyl)-1H-indazole-3-carboxamide
Alternativer IUPAC: N-(adamantan-1-yl)-1-(5-chloropentyl)-1H-indazol-3-carboxamid (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indazole
- 5Cl-JWH-018
Andere Namen: JWH 018 N-(5-Chlorpentyl)-Analog, 5-Chlor-JWH-018, 5C-JWH-018
IUPAC: [1-(5-chloropentyl)-1H-indol-3-yl](naphthalen-1-yl)methanone
Alternativer IUPAC: [1-(5-chloropentyl)-1H-indol-3-yl](naphthalen-1-yl)methanon (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indole / Naphthalene
- MMB-2201
Andere Namen: 5F-AMB-PICA, 5F-MMB-PICA, I-AMB
IUPAC: (S)-methyl 2-(1-(5-fluoropentyl)-1H-indole-3-carboxamido)-3-methylbutanoate
Alternativer IUPAC: (S)-methyl 2-(1-(5-fluoropentyl)-1H-indol-3-carboxamido)-3-methylbutanoat (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indole
- AMB-CHMICA
Andere Namen: /
IUPAC: methyl-2-{[1-(cyclohexylmethyl)-1H-indol-3-yl]formamido}-3-methylbutanoate
Alternativer IUPAC: methyl-2-{[1-(cyclohexylmethyl)-1H-indol-3-yl]formamido}-3-methylbutanoat (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indole
- a-PVT
Andere Namen: Alpha-PVT, α-PVT, α-Pyrrolidinopentiothiophenon
IUPAC: 2-(pyrrolidin-1-yl)-1-(thiophen-2-yl)pentan-1-one
Alternativer IUPAC: 2-(pyrrolidin-1-yl)-1-(thiophen-2-yl)pentan-1-on (deutsch)
Stoffgruppe: Upper / Stimulanzien
Substanzklasse: Phenethylamine / Cathinone / Pyrrolidine / Pyrovalerone
Für die Überwachung (aber nicht fürs Verbot) vorgeschlagene Drogen
Außerdem wurden drei Substanzen vom BfArM genannt, die zwar nicht zur Aufnahme ins BtMG empfohlen werden, dafür aber beobachtet, in der Verbreitung überwacht und in Zukunft dann nochmal bezüglich der Illegalisierung überprüft werden sollen.
Folgende neue psychoaktive Substanzen / Research Chemicals werden genannt:
- 5F-MN-24
Andere Namen: 5F-NNEI, 5F-NNE1
IUPAC: 1-(5-Fluoropentyl)-N-(naphthalen-1-yl)-1H-indole-3-carboxamide
Alternativer IUPAC: 1-(5-Fluoropentyl)-N-(naphthalen-1-yl)-1H-indole-3-carboxamid (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indole / Naphthalene
- 4-BMC
Andere Namen: 4-Bromomethcathinon, 4-Brom-Methcathinon, 4-Bromomethcathinone, Brephedron, Brephedrone
IUPAC: (RS)-1-(4-bromophenyl)-2-methylaminopropan-1-one
Alternativer IUPAC: (RS)-1-(4-bromophenyl)-2-methylaminopropan-1-on (deutsch)
Stoffgruppe: Upper / Stimulanzien / Empathogene
Substanzklasse: Phenethylamine / Amphetamine / Cathinone
- 5F-NPB-22
Andere Namen: 5F-PB-22 Indazol-Analog, 5-fluoro NPB-22
IUPAC: 1-(5-fluoropentyl)-8-quinolinyl ester-1H-indazole-3-carboxylic
Alternativer IUPAC: 1-(5-fluoropentyl)-8-quinolinyl ester-1H-indazol-3-carboxylic (deutsch)
Stoffgruppe: Synthetische Cannabinoide
Substanzklasse: Indazole
Kritik an der 32. BtMG Änderung
Wie nach jeder neuen Verordnung bezüglich des Betäubungsmittelgesetzes steht die Bundesregierung von den Konsumenten in Kritik.
Es ist teils nicht klar, nach welchen Kriterien die neuen psychoaktiven Substanzen ausgewählt werden, die dem BtMG unterstellt werden.
Da bei diesem Vorschlag zur 32. BtMG Gesetzesänderung nur wenige beliebte Substanzen und hauptsächlich (eher austauschbare) synthetische Cannabinoide verboten werden, ist die Kritik dennoch nicht so groß wie bei manch anderen, vergangenen BtMG Änderungen.
Synthetische Cannabinoide zählen zu den gefährlichsten Research Chemicals, da sie extrem suchterzeugend, potentiell sehr toxisch und bei Überdosierungen extrem unangenehm (bis hin zu tödlich) sind.
Auch a-PVT ist eine sehr gefährliche Substanz, da sie zu den stark suchterzeugenden, nebenwirkungsreichen Uppern zählt (ähnlich so wie a-PVP, a-PHP oder MDPV).
Insgesamt ist es also durchaus legitim, die Substanzen dem BtMG zu unterstellen (auch wenn dies lediglich den Verkauf in Deutschland unterbindet, illegal lassen sich diese Substanzen nachwievor im Internet bestellen, weshalb lediglich ein komplettes Umdenken in der Drogenpolitik die Verbreitung unbekannter Substanzen eindämmen kann.
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2 Gedanken zu “32. BtMG Änderung (02.05.2016) – Vorschlag des BfArM für Drogenverbote 2016”